Presserklärung der autonomen.antifa [f]
Staatsschutzaktion Schlag ins Wasser
Das Landgericht Frankfurt/ Main hat nun eindeutig festgestellt, dass die Durchsuchung des Kulturzentrums Café Exzess im Januar diesen Jahres (--> siehe auch hier [4]) rechtswidrig war.
Anlass war ein Flyer für eine Antifa Demo am 9. November des vergangenen Jahres. Auf dem Flugblatt wurde das Titelbild der polnischen Zeitschrift wprost zitiert, auf dem die Vorsitzende des Bundes der Vertriebene (BdV), Erika Steinbach, in SS- Uniform auf Gerhard Schröder reitend, zu sehen war.
Als Grund für die mehrstündige Dursuchung des Cafés wurde der §86a StGB herangezogen, der sich auf die Verwendung und Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole bezieht. Das Landgericht musste nun einräumen, dass aus dem Ziel der Veröffentlichung - Bewerbung einer antifaschistischen Demonstration - eindeutig hervorgehe, dass der Straftatbestand nicht erfüllt sei. Der Zusammenhang ist auf dem Flyer explizit erkennbar gemacht und die Anklage somit hinfällig. Schon in mehreren Fällen wurde versucht, mittels §86a Anklagen gegen antifaschistische Gruppen in der BRD zu konstruieren. Beim Vorfall in Frankfurt handelte es sich also um einen Präzedenzfall, was auch dem Frankfurter Richter Becker bekannt gewesen sein dürfte, als er die Genehmigung zur Dursuchung erteilte.
Somit ist nun belegt, dass die Razzia jeglicher rechtlicher Grundlage entbehrt hat, und einen rein politischen Hintergrund hatte.
An der Demo zum Jahrestag der Reichspogromnacht war es zu wilkürlicher Gewaltanwendung durch Polizeibeamte gekommen, ein Demonstrant wurde mit schweren Verletzungen am Ohr ins Krankenhaus gebracht.
Die Sprecherin der autonomen.antifa [f] kommentiert: Die Staatsschutzaktion war ein Schlag ins Wasser. Wir werden uns auch in Zukunft nicht einschüchtern lassen.
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