Neben der
Aufhebung des Berufsverbots gegen Michael Csaszkóczy [4], gab es in der letzten Woche eine weitere erfreuliche Nachricht aus der deutschen Justizlandschaft zu vermelden. Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach Jürgen Kamm, Betreiber des Mailorders
Nix Gut [5], vom Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§86a StGB) frei und hob damit ein früheres Urteil des Landgerichts Stuttgart auf.
Corpus delicti und Dorn im Auge eines Stuttgarter Staatsanwalts waren T-Shirt, Aufnäher, Buttons und andere Artikel mit Abbildungen von durchgestrichenen oder zerschlagenen Hakenkreuzen und anderen Anti-Nazi-Symbolen. Welche, in den Augen des Staatsanwalts, angeblich, keine eindeutige Bedeutung ausdrücken würden und außerdem - insbesondere ausländischer Besucher - den Eindruck erweckten, dass das Hakenkreuz und die mit ihm verbundenen Organisationen weiterhin in der BRD präsent seien, weshalb sie zur Wiederbelebung verbotener Organisationen und ihrer Symbole beitragen würden und damit in Hinblick auf §86a strafrechtlich relevant seien.
Begonnen hatten diese Justizfarce im August 2005 mit der Durchsuchung der Geschäftsräume von
Nix Gut [6] und der dabei erfolgten Beschlagnahme von ca. 16.000 Artikeln. Im September 2006 sprach das Landgericht Stuttgart dann Jürgen Kamm für schuldig gegen §86a verstoßen zu haben. Das hier scheinbar mit zweierlei Maß gemessen wurde, zeigt sich schon daran, dass eine, anlässlich der WM 2006 von der FIFA in Deutschland verbreiteten, Broschüren, in welcher auch ein durchgestrichenes Hakenkreuz abgebildet war, weder zu Ermittlungen geschweige denn zur Anklage gegen die FIFA führten.
Der BGH beendete nun in seinem Urteil vom 15.03.07 dieses groteske Schauspiel, hoffentlich ein für alle mal. In seinem Urteil hielt das Gericht fest, dass der Paragraph §86a des Strafgesetzbuches nicht auf Symbole anwendbar ist, die klar erkennbar gegen Nazis und ihre Ideologie gerichtet sind. Dies treffe auch auf fast alle beschlagnahmten Artikel zu, lediglich bei einem Plattencover von Schleimkeim sei dies nicht hinreichend erkennbar.
Jürgen Kamm will nun Strafanzeige gegen das Landgericht Stuttgart und den Justizminister Baden-Württembergs Ulrich Goll (FDP), der sich in letzter Zeit vor allem mit fragwürdigen Äußerungen zur Begnadigung des RAF-Terroristen Christian Klar hervortat, erstatten.
Quellen & weitere Informationen:
- Sueddeutsche Zeitung vom 16.03.07 (S. 1)
- Dagegen-bleiben.de [7]
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