News [1]: "Ruhm und Ehre der Waffen SS" legal [2]

verfasst von : Admin am 28.07.2005, 14:24 Uhr
Antifa [3]
Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) ist die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen SS" nicht strafbar. Der BGH sprach damit drei Neonazis der "Karlsruher Kameradschaft" frei, die diese Parole als Grußformel auf einem sog. nationalen Info-Telefon benutzt hatten.

Begründet wurde der Freispruch damit, dass die Parole nicht mit der aus der Nazizeit identisch sei. Auch sei eine Verwechslung mit dem Leitspruch der Hitlerjugend "Blut und Ehre" sowie dem Motto der Waffen SS "Unsere Ehre heißt Treue" ausgeschlossen.

Die Richter hoben damit ein Urteil des Landgericht Karlsruhe auf, welches die drei Neonazis im Oktober 2004 zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt hatte. Die Richter des Landgerichts begründeten ihr Urteil damals damit, dass die Verwendung von "Ersatzkennzeichen", die Symbolen oder Parolen aus der Nazizeit "zum Verwechseln ähnlich" sind, seit 1994 verboten ist.

Pressemitteilung des BGH zum Urteil [4]

Kommentare

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von RedDraggon
am 28. Jul 2005
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Das ist ja die größte Scheisse die ich jeh gehört hab. Das ist eine eindeutige bekennung zum Nationalsozialismus und gehört verprügelt. baseball

Wenn mann den NeoNazis so viele Schlupflöcher bietet ist es kein Wunder das Deutschland von einer braunen Flut überrollt wird. Mann muss nur zwischen den Zeilen was anderes lesen können und dann kommt man damit durch. Zum Kotzen ist das. kotz

Sorry aber bei solchen sachen krieg ich den "heiligen Zorn" gun hammer


von Aquifolium
am 29. Jul 2005
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jo die richter sind halt auch meist rechter snzusieden, und wenn er es mal nich ist, kann man ja berufung einlegen und nen anderen richter anfordern, solange bis man zu "ehre2 kommt! kotz


von Keule
am 29. Jul 2005
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Ich finde das echt zum kotzen kotz

Warum beschweren die Politiker sich überhaupt noch über Rechte wenn sie ja auch noch einen Ansporn dafür geben?! Also die Staatslogik soll mal einer verstehen. gaga


von LooserLutz
am 29. Jul 2005
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An diesen Staat habe ich nie geglaubt, und er liefert jeden Tag neue Nahrung

für meine Antihaltung. Mit ihrem Hang zur Staatstreue sind Richter (und andere

staatliche Berufsgruppen) schon als 3/4 Nazi's zu Bezeichnen, also warum Wundern? vermummt


von EdgeBob
am 29. Jul 2005
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kotz


von Wüste
am 29. Jul 2005
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Was soll man in Doofland denn schon erwarten???


von Oli
am 30. Jul 2005
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Fick was ne scheiße der staat´will die in einem die NPD verboten und dann aber die ganze verblödete scheiße noch dulden.

Ich hab eieinziges mal vor einem bullen Linke Parolen geschrien schon durfte ich mit auf das gefickte präsidium und wurde als gefahr für die gesallschaft hingestellt und zwei wochen später saß ich vorm Staatsschutz weil meiner einer nicht die fresse halten kann warum auch!!!!!!?????

Ich scheiß auf deutschland!!

gun gun gun gun gun gun gun gun Wuuuuuuuuuuuut


von Oli
am 30. Jul 2005
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Sorry hab was vergessen kotz kotz kotz kotz kotz kotz kotz


von Wüste
am 31. Jul 2005
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Neonazi-Parole doch strafbar

Die Verbreitung der rechtsradikalen Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" kann auch nach geltendem Recht schon strafbar sein. Denn seit April stellt der Volksverhetzungs-Paragraf auch das öffentliche Billigen oder Verherrlichen der NS-Gewaltherrschaft unter Strafe.

Hamburg - Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am Donnerstag entschieden, dass im Gebrauch dieser Losung kein "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" liege, weil eine hinreichende Ähnlichkeit weder mit der Originalparole der Waffen-SS noch mit der der Hitlerjugend gegeben sei. Die "Karlsruher Kameradschaft" hatte diesen Gruß auf ihrer Internet-Seite verwendet.

Im Bundesjustizministerium geht man aber davon aus, so ein Sprecher, dass das Strafrecht schon jetzt "dieses Verhalten erfasst". Denn seit 1. April dieses Jahres stellt der Volksverhetzungs-Paragraf auch das öffentliche Billigen oder Verherrlichen der "nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft" unter Strafe. Der vom BGH entschiedene Fall stammt noch aus dem Jahr 2001 - damit, sagte ein BGH-Sprecher dem SPIEGEL, war das neue Recht darauf "nicht anwendbar". In Zukunft sei dagegen "auch eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung zu prüfen".

www.spiegel.de


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